Als zertifizierte Hundetrainerin bin ich von Amts wegen berechtigt den Nachweis der Sachkunde in einer theoretischen sowie praktischen Prüfung abzunehmen:
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Prüfung zum Nachweis der theoretischen Sachkunde:
Die theoretische Prüfung umfasst 35 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt fünf Sachgebieten.
Zur Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.
Prüfung zum Nachweis der praktischen Sachkunde:
Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss seinem Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Der praktische Prüfungsteil dauert ca. 60 Minuten
Der Sachkundenachweis kann direkt bei uns erworben werden, ein Vorbereitungskursus ist dazu nicht obligatorisch. Wer dennoch zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich eine Unterrichtsstunde absolvieren möchte dem stehen wir nach Terminabsprache gern zur Verfügung. Nach Einarbeitung in den Fragenkatalog bieten wir Ihnen persönliche Prüfungstermine an. Hierbei ist gewährleistet, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist. Denn ich bin seit September.2014 von der Tierärztekammer Niedersachsen als zertifizierte Hundetrainerin zugelassen und habe seit Anfang 2015 die Berechtigung zur Abnahme des Sachkundenachweis für Hundehalter erhalten..
Bei einem Gespräch können wir uns gern kennenlernen und ich kann Ihnen näheres zum Ablauf der theoretischen und praktischen Prüfung mitteilen.